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„Spruch des Tages“



"Ein Mensch gestellt auf harte Probe

besteht sie, und mit höchstem Lobe.

Doch sieh da: es versagt der gleiche,

wird er gestellt auf eine weiche!"

- Eugen Roth -

 

„Die Freien Wähler Alsdorf loben wieder Bürgerpreis aus"

- Ehrenamt zum wiederholten Male im Mittelpunkt -


Ehrenamtliche Tätigkeit und Bürgerengagement sowie Eigeninitiative und Selbsthilfe sind Begriffe, die in Alsdorf mehr und mehr Bedeutung er haIten. Dies gilt für viele Gebiete unseres täglichen Lebens. Die Regelung der Belange unserer örtlichen Gemeinschaft wäre in vielen Bereichen ohne dieses Engagement von Bürgerinnen und Bürger, nur gestützt auf hauptberufliche Kräfte, nicht leistbar. „Bürgerengagement ist ein belebendes Element einer Stadt. Sie stellt eine Bereicherung des Stadtlebens dar, bewirkt ein Wir-Gefühl und ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensqualität in einer Gesellschaft.

 

- auch hierbei setzen die Freien Wähler auf Bürgerwille -

Mit dem Bürgerpreis der Freien Wähler Alsdorf soll diesem vielfältigen Engagement besondere Anerkennung verliehen, aber auch dafür geworben werden, wobei der Bürgerpreis in zwei Kategorien vergeben wird, und zwar für eine Einzelperson und eine Gruppe (Verein, Institution oder Initiative). Wenn auch Sie einen Vorschlag haben, wen die FWA mit dem Bürgerpreis 2012 auszeichnen soll, dann teilen Sie dies bitte dem FWA-Fraktionsvorsitzenden Dietmar Brühl, Im Brühl 109, E-Mail: Dietmar-Bruehl@t-online.de oder dem FWA-Vorsitzenden Otmar Müller, Amselweg 16, E-Mail: o.mueller@live.de mit. Vorschläge können bis Ende Mai eingereicht werden. (red)

Presseteam 02.05.2012 (aus „Super Mittwoch 02.05.2012; Seite 30A1) 

 

„Schnullerbaum für Alsdorfs Nachwuchs"

- Der Tierpark lockt zum Frühlingsfest mit Neuerungen -


Im Rahmen des Alsdorfer Frühlingsfestes am kommenden Wochenende feiert auch der Tierpark am Weiher Saisoneröffnung mit vielen Aktionen. Erst wollen sie ihn nicht. Dann wollen sie ihn. Dann sollen sie ihn. nicht mehr wollen. Ihr Kind und der Schnuller ist für viele Eltern ein wichtiges Thema. Und noch wichtiger wird es, wenn sich die beiden trennen sollen. Deshalb möchten die Freien Wähler Alsdorf Kindern und Eltern helfen, in dem sie am Samstag, 5. Mai, gegen 13 Uhr im Alsdorfer Tierpark einen „Schnullerbaum“ pflanzen. Dort können die Kidis ihren Schnuller aufhängen. „So wollen wir den Eitern dabei helfen, ihren Sprösslingen den heiß geliebten Schnuller abzugewöhnen“, sagt Dietmar Brühl, Fraktionsvorsitzender der FWA im Alsdorfer Stadtrat. Die Trennung sei für viele Kinder das erste bewusste „Übergangsritual“. Sie machen einen Schritt vom Baby zum Kind. Und wie bei fast allen Übergangsritualen (Zahnfee, Kommunion, Führerschein, Schulabschluss, Hochzeit) gibt es Geschenke. Meist sind es Kleinigkeiten wie eine Trillerpfeife oder ein Schnuffeltuch, aber es kann auch durchaus ein Fahrrad dabei herausspringen.

 

- Schnullerbäume kommen langsam in Mode.

Auch in Alsdorf wird es ab dem kommenden Wochenende im Bereich des Tierparks einen geben. -

„Solche Rituale erleichtern den Wechsel in einen neuen Lebensabschnitt oder in einen neuen sozialen Status“, erklärt Brühl, wobei die öffentliche Umrahmung die Wichtigkeit des Ereignisses noch unterstreicht“. Den ersten Schnullerbaum gab es vermutlich in Dänemark, das erste deutsche Exemplar wuchs in Münster. Von hier aus verbreitet sich der Schnullerbaum langsam in Deutschland. Schnullerbäume gibt es inzwischen in Bielefeld, Herford, Hamm, Berlin, Dresden, Gelsenkirchen, Bremen, Pulheim oder Frankfurt am Main. Vor einigen Wochen hatte Dietmar Brühl, nach einem Besuch im Ruhrgebiet Bürgermeister Alfred Sonders ermuntert, den Brauch aus Dänemark zu übernehmen. Dieser war sogleich begeistert und stimmte dem Vorhaben zu. Die FWA spendet einen Laubbaum (Amber), der im Alsdorfer Tierpark gepflanzt und so zum Schnullerbaum wird. Am 5. Mai können nun die meist zwei- bis dreijährigen Knirpse mit ihren Eltern ihren Schnuller dort aufhängen und sich so symbolisch vom lieb gewordenen Gefährten verabschieden (red)

Presseteam (aus Super Mittwoch; 02.05.2012; Seite 29A1)


 

„Infopoint der Freien Wähler am Dreieck aufgestellt“

-  Schaukasten steht jetzt der interessierten Bevölkerung zur Verfügung -


 

 

Zur besseren und ausgewogeneren Information hat die FWA nun am Dreieck ebenfalls einen Schaukasten aufgestellt. 

 

Presseteam 23.043.2012
 

„Rot-Grüne Landesregierung "verschläft"

200 Millionen € an Fördermitteln“

-  38 Millionen € für den Ausbau der U3 Betreuung und 80 Millionen € für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs wurden nicht abgerufen -


 

Trotz Rekord-Steuereinnahmen und Rekord-Schulden scheint die rot-grüne Landesregierung von NRW ein eher nonchalantes Verhältnis zum Geld zu haben. Oder liegt hier nur einfach „Unvermögen“ vor? Maria-Luise Streng, FUW Rhein-Sieg: Beides ist vom Ergebnis her gleich schlimm. Schlimm für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die unmittelbar von den Folgen betroffen werden. Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtete, hat das Land es versäumt, Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro beim Bund sowie der EU abzurufen. Hierin sind auch 38 Millionen Euro für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder enthalten. Durch Gesetz wurden die Kommunen verpflichtet, diese „U3-Betreuung“ auszubauen.

 

Selbst Kommunen, die bereits in der Haushaltssicherung sind, müssen umfangreiche und kostenträchtige Umbauten ihrer Kindertagesstätten vornehmen und in erheblichem Umfange zusätzliches Personal einstellen. Sie geraten damit immer weiter in die haushaltsmäßige Abwärtsspirale. Streng: In dieser Situation sind die Kommunen für die Umsetzung der U-3 Betreuung auf staatliche Leistungen angewiesen. Wie nunmehr zu Lesen war, hat die Landesregierung es versäumt, die hierzu für die Kommunen des Landes bereitgestellten Haushaltsmittel anzufordern. Den Kommunen entgehen damit 38 Millionen Euro, die sie dringend für die gesetzliche Erfüllung dieser neuen Aufgabe benötigen. Gleiches gilt für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in NRW. Zugreisende im Nahverkehr erleben täglich, wie sie mit ihren Zügen im Stau stehen, zu spät zur Arbeit kommen, Anschlusszüge verpassen. Um diese Engpässe zu beseitigen, hat der Bund dem Land Mittel bereit gestellt. Aber auch hier wurde ein Anteil der Bundesmittel in Höhe von 80 Millionen Euro vom Land nicht abgerufen. Die katastrophale Situation im Schienennahverkehr wird damit in naher Zukunft auch nicht behoben werden können. „Den Worten der Landesregierung folgen ihre Taten nicht.“. Es ist notwendig eine verbesserte Kinderbetreuung, einen reibungslosen Nahverkehr oder eine effektive Wirtschaftsförderung zu fordern, so Streng. Dann müssen diese Forderungen aber auch durch Taten umgesetzt werden. Der Verzicht auf 200 Millionen Euro Fördermittel zeigt, dass entweder der Wille, oder die Fähigkeit zur Umsetzung der eigenen Forderungen offensichtlich nicht vorhanden ist. Die der Landesregierung anscheinend wirklich wichtigen finanziellen Entscheidungen hat sie stattdessen im Griff: die Erhöhung der Diäten ihrer Landtagsabgeordneten.

Presseteam (Quelle: Maria-Luise Streng; Freie unabhängige Wählergemeinschaft im Rhein-Sieg-Kreis (FUB) 29.04.2012) 


   

„Die Kreisumlage“

-  Bei Landtagskandidatin stets im Gepäck -


Die Kreisumlage Im Zuge der Reihe zum kommunalen Haushalt widmet sich dieser Beitrag der LandtagskMandidatin der FREIEN WÄHLER Nordrhein-Westfalen Maria-Luise Streng und Dozent für Kommunalrecht Rolf Böhmer der „Kreisumlage“.

Die Kreisumlage ist für alle kreisangehörigen Kommunen der jeweils größte Ausgabenposten in ihren Haushalten. Die zunehmende Belastung durch die Kreisumlage ist mit ein Grund für die desolate Haushaltslage der Kommunen. Daher gehört auch die Kreisumlage mit zu dem Posten im Haushalt, die einer genauen Betrachtung unterzogen werden müssen.

Wofür wird die Kreisumlage gezahlt?

In der gesamten Bundesrepublik gibt es kreisfreie Städte und Kreise. Diese Organisation ist notwendig, da alle kommunalen Aufgaben erst ab einer gewissen Größe und damit auch finanziellen Leistungsfähigkeit von einer Kommune wahrgenommen werden können. Den Kreisen fällt damit die Aufgabe zu, alle Bereiche kommunaler Dienstleistungen zu organisieren und durchzuführen, für die kleine und mittlere Kommunen überfordert wären. Hier findet also gewissermaßen bereits eine „interkommunale Zusammenarbeit“ statt.

 

Um diese Leistungen des Kreises sicherzustellen, müssen sich Kommunen sich an der Finanzierung des Kreises durch die von ihnen zu zahlende Kreisumlage beteiligen. Die Kreise stellen mit der Erhebung der Kreisumlage ihren Haushaltsausgleich her. Kreise und kreisfreie Städte ihrerseits müssen an die Landschaftsverbände eine Landschaftsverbandsumlage zahlen. Die Landschaftsverbände ihrerseits führen die speziellen Aufgaben für alle Kommunen durch, die selbst von Kreisen und kreisfreien Städte nicht erbracht werden können. Über den Weg Kreisumlage beteiligen sich somit auch die kreisangehörigen Kommunen indirekt an der Landschaftsverbandsumlage. Kreise und Landschaftsverbände müssen seit 2009 ebenso wie alle Kommunen das neue Haushaltsrecht anwenden. Dies bedeutet, dass sie ebenfalls in ihren Haushalten die nur buchmäßig dargestellten Aufwendungen für Abschreibungen und Pensionsrückstellungen erwirtschaften müssen, um ihre Haushalte auszugleichen.

Das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ (NKF) unterscheidet zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt ist der nichtzahlungswirksame Haushaltsteil, der Finanzhaushalt bildet alle tatsächlich zu leistenden Geldbewegungen ab. Maßgeblich für die Frage, ob der Haushalt ausgeglichen ist oder nicht, und damit auch für die Frage, ob eine Kommune in die Haushaltssicherung oder sogar in die Überschuldung kommt, ist allein der nichtzahlungswirksame Ergebnishaushalt. Im Ergebnis- aber nicht im Finanzhaushalt – sind die Abschreibungen sowie Pensionsrückstellungen enthalten. Nach dem NKF erfolgt, weil gar nicht vorgesehen, also keine geldliche Rücklage für Abschreibungen und Pensionen. Diese beiden nur rein buchmäßig dargestellten Aufwendungen müssen jedoch durch Erträge gedeckt werden, um den Haushalt auszugleichen. Im Falle der Landschaftsverbände sowie der Kreise erfolgt die Deckung u. a. auch durch die von den kreisangehörigen Kommunen zu zahlende Kreisumlage. Die Kreisumlage ist jedoch ein Ausgabenposten, der in Geld zu zahlen ist. Dadurch entsteht die schon absurde Situation, dass die Kommunen in Geld für etwas zahlen, das dann vom Zahlungsempfänger nicht in Geld für den eigentlichen Zweck zurückgelegt und verwendet wird. In der Praxis führt dies mittlerweile dazu, das bereits hoch verschuldete Kommunen ihrerseits sogar immer höhere Kontenüberziehungskredite (dies sind die sogenannten „Kassenkredite“ aufnehmen müssen, um die Kreisumlage abführen zu können. Die Kreise selbst bekommen diese Gelder auf ihr Konto und sammeln hierdurch teilweise immer höhere Kontenguthaben an – auf Kosten der Kommunen.

Exemplarisches Beispiel (das sich beliebig fortsetzen ließe): Der Kreis Heinsberg weist in seinem Haushalt eine Steigerung seinen Kontenguthabens im Jahre 2010 in Höhe von gut 20 Mio. € auf über 40 Mio. € im Jahre 2014 aus! Dieses System belastet die Kommunen und bedarf einer grundlegenden Korrektur.

Was wäre in Bezug auf die Abschreibungen und Pensionsrückstellungen zu tun, um diesen Fehler zu beheben?

Die Lösung ist einfach und verursacht auch keine Kosten: Das NKF wird dahingehend geändert, dass im Ergebnisplan die Abschreibungen und Pensionsrückstellungen nicht mehr mit in die Berechnung des Haushaltsausgleiches einfließen, sondern nur noch nachrichtlich erscheinen. Diese kleine Änderung wäre bereits eine große Hilfe für die Kommunen.

Presseteam 02.05.2012 (Quelle: Marie-Luise Strang)


„Die Bürgerklage“

-  Mehr Demokratie e.V. will faires Wahlrecht - Jetzt unterschreiben! -


Fordert der Verein Mehr Demokratie und macht in seinem Internetauftritt mobil für die „Bürgerklage“. Mehr als 3.000 Menschen haben sich bereits der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angeschlossen und gehen damit gemeinsam mit dem verband gegen das vom Bundestag beschlossene neue Wahlgesetz vor. Bis Ende Januar 2012 ist es noch möglich, bei der Aktion mitzumachen. Mehr Demokratie fordert ein faires Wahlrecht ohne Verzerrung durch Überhang-mandate. Der Verein kritisiert, dass es möglich ist, einer Partei bei einer Bundestagswahl zu schaden, indem man genau diese Partei wählt. Grund dafür ist das negative Stimmgewicht. Die dadurch verursachte Verzerrung des Wählerwillens wurde vom Verfassungsgericht 2008 verboten. Bis Juni 2011, drei volle Jahre, hatte die Politik Zeit, zu reagieren. Passiert ist erst mal nichts. Erst nach Ablauf der Frist wurde hektisch nachgebessert und im September 2011 ein Gesetz verabschiedet.

 

Das Ergebnis hält Mehr Demokratie für inakzeptabel. Denn das negative Stimmge-wicht ist im neuen Wahlgesetz erhalten geblieben. Auch die Überhangmandate sind geblieben. Eine Partei kann mehr Mandate für ihre Stimmen bekommen als andere. Im Extremfall könnte diese Verzerrung dazu führen, dass die Partei bzw. Koalition, die die Mehrheit der Stimmern errungen hat, im Bundestag nur eine Minderheit der Sitze erhält, so dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird. Aus diesem Grund ruft Mehr Demokratie für ein faires Wahlrecht ohne Überhangmandate.

-Weitere Informationen www.mehr-demokratie.de-

Presseteam 16.01.2012 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Januar 2012)

„Sag' zum Abschied leise *ruhegehaltsfähig*“

- Schwarz-Gelb beschließt Pensionsbonus für seine Spitzenbeamten -


Den Regierungsverlust vor Augen, schustert Schwarz-Gelb jetzt seinen Spitzenbeamten einen Pensionsbonus von bis zu 600 Euro pro Monat zu. DER STEUERZAHLER schildert Details dieser Posse. Früher war alles besser. Selbst die schwarz-gelben Regierungen. 1998 verabschiedete die damalige Koalition Pensionseinschnitte. Es gelte, „die Versorgungskosten zu begrenzen, um die Belastungen der öffentlichen Haushalte im Rahmen der Finanzierbarkeit zu halten“, hieß es im „Versorgungsreformgesetz 1998“. Umständlich formuliert, aber richtig. Das Gesetz kürzte u.a. die Pension für politische Spitzenbeamte. Ein einstweiliger Ruhestand sollte nicht mehr als „ruhegehaltsfähige Dienstzeit“ gelten und somit nicht mehr zu einer höheren Pension führen. 13 Jahre später sind Reformen noch drängender. Die jüngste, vom Bund deutscher Steuerzahler beauftragte Studie des „Pensionspapstes“ Professor Bernd Raffelhüschen beweist es. Doch was macht Schwarz-Gelb derzeit? Es kippt die eigene Pensionskürzung von 1998 zugunsten ihrer jetzigen 400 Spitzenbeamten. Staatssekretäre und Abteilungsleiter der Ministerien, aber auch Botschafter und die Chefs im Bundespresseamt brauchen nun die jederzeit mögliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand – z.B. infolge eines Regierungswechsels - weniger zu fürchten.

 

 

Ihnen winken nach einer Entlassung nicht nur drei Monatsgehälter und dann bis zu drei Jahren 71,75 Prozent vom Gehalt als „Auffanglösung“. Nein, dank des jüngsten Bundestagsbeschlusses steigt mit jedem Jahr im einstweiligen Ruhestand der spätere Pensionsanspruch um zusätzliche 1,8 Prozent der Dienstbezüge. Drei Jahre im einstweiligen Ruhestand führen nun zu einem späteren Pensionsplus von 5,4 Prozent; je nach früherem Dienstbezug bis zu 600 Euro pro Monat! Das ist skandalös. BdSt-Präsident Däke protestierte bereits im Vorfeld in einem Schreiben an die im zuständigen Bundestagsinnenausschuss verantwortlichen Innenpolitiker von CDU, CSU und FDP. Schwarz-Gelb hat jetzt zwar seinen Plan durchs Parlament gepeitscht. Doch der Versuch, diese Beamtenprivilegierung vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen (Schwarz-Gelb hatte die dafür nötigen drei Zeilen Gesetzesänderung im hinteren Teil eines eigentlich unverfänglich klingenden Fraktionsantrages zur Änderung eines Gesetzentwurfs zur Fachkräftegewinnung versteckt), ist gnadenlos gescheitert.

Presseteam 13.01.2012 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Januar 2012)


„Zigaretten für Familienangehörige“

- Auch Beschenkte kommen in den Genuss der steuerlichen Vorteile des Binnenmarktes-


Ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf ist auch dann gegeben, wenn eine Privatperson in einem EU-Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, nach Deutschland verbringt und an Familienangehörige verschenkt. Von der deutsche Tabaksteuer befreit sind in einem anderen EU-Mitgliedstaat versteuerte Zigaretten, die Privatpersonen in diesem Mitgliedstaat für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst nach Deutschland verbringen. Im Urteilsfall hatten Großeltern und der Vater einer Steuerzahlerin sowie die Steuerzahlerin selbst in einem EU-Mitgliedstaat jeweils eine Stange Zigaretten eingekauft. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland schenkten die Großeltern und der Vater ihre Zigaretten der Steuerzahlerin. Auf der Heimreise geriet diese in eine mobile Zollkontrolle; welche einen Großteil der Zigaretten mit der Begründung sicher stellte, dass die Zigaretten in dem EU-Mitgliedstaat nicht für den Eigenbedarf erworben wurden und folglich in Deutschland zu versteuern seien.

 

 

Der Bundesfinanzhof sah das anders. Er urteilte, dass auch derjenige seinen Eigenbedarf deckt, der Geschenke für nahe Familienangehörige einkauft. Das Steuerprivileg steht demnach nicht den Rauchern zu, die sich für den Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten mit billigen Zigaretten eindecken. In den Genuss der steuerlichen Vorteile des Binnenmarkts kommen auch beschenkte Angehörige (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 08. September 2011 Az.: VII R 59/10).

Presseteam 12.01.2012 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Januar 2012)


„Ausstellung 100 Jahre Dorfschule Ofden“

-  Geschichte und Geschichten-


Die Ausstellung “100 Jahre Dorfschule Ofden - Geschichte und Geschichten” in der evangelischen Kirche Ofden ist nach wie vor in der Kirche der evangelischen Gemeinde in Alsdorf-Ofden, Theodor-Seipp-Straße 44a zu sehen.

Nach der Jubiläumsausstellung im Städtischen Kinder- und Jugendtreff „Alte Dorfschule“ Ofden im letzten Jahr und einer weiteren in der Stadtbücherei Alsdorf, gibt es nun die Möglichkeit, diese Ausstellung noch einmal zu besuchen, und zwar bis Freitag, 13. Januar, in der evangelischen Kirche Alsdorf-Ofden. (apa)   

Presseteam 11.02.2012 (Quelle: Stadt Alsdorf)


„Öffnungszeiten beim Einwohnermeldeamt erweitert“

- Frühschalter im Rathaus-


Ab Montag, 2. Januar 2012, wird im Bereich des Meldewesens bei der Stadtverwaltung Alsdorf das Öffnungszeitangebot um den sogenannten “Frühschalter” erweitert. Hierbei wird den Kunden von montags bis freitags bereits ab 7.30 Uhr, vor Dienst- oder Schulbeginn, die Möglichkeit gegeben, die Angelegenheiten des Meldeamtes zu erledigen.

Dadurch entfallen ab sofort die Samstagsöffnungstermine des Meldeamtes, die seit Mai 2011 angeboten wurden. Ab Montag, 2. Januar, hat das Einwohnermeldeamt der Stadt Alsdorf wie folgt geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr,

Mittwoch von 7.30 Uhr bis 18 Uhr,

Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr. (apa)

 
Presseteam 10.01.2012 (Quelle: Stadt Alsdorf) 


„Ordnungskräfte schon so frustriert?“

- Zum Bericht "Ärger um unschöne Spuren" über die irischen Landfahrer

schreibt unser Stadtverordneter Josef Nevelz -


Wieder einmal wurde Alsdorf von irischen Landfahrern besucht (zuletzt in der Konrad-Zuse-Straße). Wieder einmal müssen Stadt, Verwaltung und Polizei es hinnehmen, dass den braven Steuer zahlenden und gebührengebeutelten Bürgern angeblich nicht einzubringende Kosten aufgedrängt werden.
 
In der Konrad-Zuse-Straße musste eine Firma zwei Tage Unrat, Scherben, Autoreifen und leere Gasflaschen entsorgen. Die Kosten trägt die IGA. Anmerkung: IGA = Stadt = Bürger.
 
 
Es ist schwer, einem Alsdorfer Bürger zu vermitteln, dass bei einem 15-Euro-Knöllchen die volle Wucht des Gesetzes zum Tragen kommt, während man angeblich bei Luxusschlitten und Luxuswohnwagen fahrenden Landfahrern keine Handhabe hat. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen oder sind die Ordnungskräfte schon so frustriert, dass sie lieber weggucken?

Presseteam 15.09.2011 (aus AN/AZ "Lokales" vom 26.08.2011)


„Schild versetzt“

- Initiative von Eltern und Freien Wählern führte zum Erfolg -


Nachdem über Jahre die Verkehrsberuhigung auf der Straßburger Straße hinter dem Abzweig „An der Burgmaar“ vor der Kindertagesstätte endete, verbuchte jetzt eine Elterninitiative, die sich für die Umsetzung des Verkehrsschildes einsetzte, einen beachtlichen Erfolg. Mit Unterstützung der Freien Wähler Alsdorf konnte jetzt Abhilfe geschaffen werden.

 

 - hier endete früher die verkehrsberuhigte Zone - 

 

- nunmehr endet die Verkehrsberuhigung hinter der KITA -

Auf Antrag der FWA-Fraktion wurde das Hinweisschild für die Verkehrsberuhigung durch die Stadt um etwa 200 m nach hinten versetzt, so dass jetzt die Kinder, die zu Fuß unterwegs sind, die KITA gefahrloser erreichen können. (red)

Presseteam 02.09.2011 (aus Super Mittwoch - Seite A vom 31.08.2011)

Die Freien Wähler sagen - auch im Namen der Kinder und Eltern - ein herzliches Danke schön den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Alsdorf, die den Antrag schnell geprüft und umgehend für Abhilfe gesorgt haben.


„Mitbestimmung der Bürger erleichtern“

- Gesetzentwurf beschlossen -


Bereits seit 1994 können die Bürger an Stelle des Rates über eine Angelegenheit ihrer Kommune selbst entscheiden. Dieser Antrag wird Bürgerbegehren genannt. Die eigentliche Abstimmung über die Angelegenheit ist der Bürgerentscheid. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen künftig einfacher werden. Die Landesregierung hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. Künftig soll der Kostendeckungsvorschlag ent-fallen. Daran waren viele Bürgerbegehren bisher gescheitert. Zwar wurde von den Initiatoren kein Fachwissen zur kommunalen Finanzwirtschaft erwartet, das Gesetz verlangte aber bislang Angaben darüber, welche Kosten mit der von den Bürgern ge-forderten Maßnahme verbunden sind und wie sie gedeckt werden können. Ebenso mussten aber auch Angaben zu voraussichtlichen Mindereinnahmen gemacht werden, wenn auf eine Maßnahme verzichtet werden soll.

 

 

 

Nun soll künftig eine Kostenschätzung von der Kommunalverwaltung vorgelegt werden, die bei der Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren ver-öffentlicht wird. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass nun auch Entscheidungen über Bauleitplanverfahren, also die Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs-plänen und Bebauungsplänen, per Bürgerbegehren gefällt werden können. Stimmen Bürger gleichzeitig über konkurrierende Bürgerentscheide ab, soll es künftig eine Stichfrage geben. Bisher galt zudem: Mindestens 20 Prozent der Bürger einer Stadt müssen am Wahltag ins Wahllokal kommen und die zur Abstimmung gestellte Frage mit Ja oder Nein beantworten. Demnächst könnte dieses Quorum nur noch in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern und in Kreisen mit bis zu 200.000 Ein-wohnern gelten. In Städten mit bis zu 100.000 und Kreisen mit bis zu 500.000 Ein-wohnern sollen bald 15 Prozent ausreichen, in noch größeren sogar nur noch zehn Prozent. Der Gesetzesentwurf wird in Kürze eingebracht. Dann muss er noch von den Parlamentariern beraten und beschlossen werden.


Presseteam 01.09.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011)


„Zwangskontoauszüge“

- Gebührenerstattung beantragen -


In Zeiten von Online-, Mobilebanking und Co. kann man es schon mal vergessen, innerhalb der vorgesehenen Frist die physischen Kontoauszüge am Kontoauszugs- drucker abzurufen. Dann dauert es meist nur wenige Tage, bis man die entsprechen-den Auszüge in einem dezenten Umschlag im Briefkasten hat und das Konto mit einer entsprechenden Gebühr belastet wurde. Viele Betroffene ärgern sich über diese Gebühr, da sie zum einen stillschweigend vom Konto gebucht wurde, ohne dass man nun noch irgendetwas tun kann, und zum anderen, weil sie eigentlich vermeidbar gewesen wäre. Das Landgericht Frankfurt urteilte in seiner Entscheidung (Az.. 2-25 O 260/10) nun, dass diese Zwangsgebühr nicht rechtens ist.

 

Das Urteil ist zwar nur gegen die Deutsche Bank ergangen, es hat aber auch Signalwirkung für andere Banken und Sparkassen, die solche Gebühren ebenfalls erheben. Mit dem verbraucherfreundlichen Urteil im Rücken können Verbraucher versuchen, die Gebühr zurückerlangen und ihre Bank oder Sparkasse zu deren Erstattung auffordern bzw. versuchen zu vermeiden, dass sie zukünftig erhoben wird.

Presseteam 17.08.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011)


„Ein Leck muss weg“

- Dichtheitsprüfung wird bürgerfreundlicher gestaltet-


Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen in Zukunft zeitgleich dann gemacht werden, wenn die Kommune eine Überprüfung für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht. So die Vorstellung von CDU, SPD und Grünen. Daneben sollen Form und Inhalt der Bescheinigung über die Durchführung einer Dichtheitsprüfung in einer landeseinheitlichen Musterbescheinigung festgelegt werden. Für die Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten als für die öffentliche Hand. Wichtig ist auch, dass die Grundstückseigentümer zukünftig frei aus den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren wählen dürfen. Das beeinflusst die Kosten, denn die einzelnen Prüfverfahren sind unterschiedlich teuer.

 

Daneben soll die Landesregierung Maßnahmen treffen, betroffene Grundstückseigentümer vor so genannten Kanalhaien zu schützen. Zudem sollen geeignete Förderprogramme - beispielsweise der NRW-Bank – für die privaten Grundstücksbesitzer aufgelegt werden. Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW vom 17. Juni 2011 hat das Ministerium einen Erlass zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht, dessen wichtigste Feststellung sicher darin liegt, dass Bagatellschäden an privaten Kanälen nicht repariert werden müssen. Dazu zählen z.B. feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung. Schwere Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren. Der Erlass stellt ausdrücklich fest, dass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit genügen. Der Erlass weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunen durch Satzung anordnen können, dass Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutz-gebieten spätestens bis Ende 2023 erfolgen können.

Die Festlegungen im Erlass begrüßt der Bund der Steuerzahler NRW. Inzwischen sind fast alle Haushalte in NRW an das öffentliche Kanalnetz oder eine Kleinkläran-lage angeschlossen. Ein großer Teil der Abwasserleitungen ist bereits seit Jahrzehnten, z.T. sogar seit mehr als 100 Jahren in Betrieb. Da sind Schäden nicht auszuschließen. Eine kostengünstige Dichtheitsprüfung ist sinnvoll und richtig.


Presseteam 16.08.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011)


„Aufwendungen für Leptop“

- Berücksichtigung für berufliche Aufwendungen-


 

Kann ein Steuerzahler nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass er einen Laptop auch beruflich nutzt, kann pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten bzw. beruflichen Nutzung des Laptops ausgegangen werden, was dementsprechend zur hälftigen steuerlichen Berücksichtigung der angefallenen Aufwendungen führt.

Will man von dieser hälftigen Aufteilung abweichen, so bedarf es zusätzlicher Nachweise über einen anderen Aufteilungsmaßstab. (Urteil des Finanzgerichts BDEN-Württemberg vom 05. Mai 2010 Aktenzeichen 12 K 18/07)
   

Presseteam 15.08.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011)


„Aufwendungen für Krankenbesuchsfahrten“

- Aussergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar-


 

Aufwendungen für Besuchsfahrten zu einem in einem Krankenhaus liegenden Familienmitglied können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Dabei dürfen die Besuche nicht lediglich einem privaten Bedürfnis entspringen, sondern müssen unmittelbar Heilung oder Linderung der Krankheit dienen. Die medizinische Indikation der Besuche muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. In einem Streitfall genügte der Vorinstanz (Finanzgericht Baden-Württemberg) ein von den klagenden Steuerzahlern vorgelegtes Attest des behandelnden Arztes im Krankenhaus nicht, weil es nach Ansicht des Gerichts nicht konkret genug war.  

 

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs hätte sich dem Finanzgericht aber eine weitere Aufklärung zur Konkretisierung aufdrängen müssen. Im Streitfall wäre sowohl eine weitere Stellungnahme des Arztes als auch dessen Vernehmung als Zeuge möglich gewesen. Da der Bundesfinanzhof in dem hier zu entscheidenden Fall eine mangelnde Sachaufklärung des Finanzgerichts sah, wurde das Verfahren an das Finanzgericht zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen. (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12.01.2011, Aktenzeichen: VI B 97/10)

Presseteam 14.08.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011) 



 

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