topoben
mittecenter.html
BÜRGERWILLE IST UNSERE POLITIK
Menu
Aktuell Aktuell
Stadtrat Stadtrat
Termine Termine
FWA e.V. FWA e.V.
FWA Vorstand FWA Vorstand
Für unsere Bürger Für unsere Bürger
Bilder Bilder
Kontakt Kontakt
Kontaktaufnahme Kontaktaufnahme
Impressum Impressum
Icon Druckerfreundlich
Druckoptimierte Version

„Spruch des Tages“


 
„Handle so,
dass die Maxime Deines Lebens
jederzeit zugleich als
Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne."
 
 
- Emanuel Kant -
  

 

„Die Bürgerklage“

-  Mehr Demokratie e.V. will faires Wahlrecht - Jetzt unterschreiben! -


Fordert der Verein Mehr Demokratie und macht in seinem Internetauftritt mobil für die „Bürgerklage“. Mehr als 3.000 Menschen haben sich bereits der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angeschlossen und gehen damit gemeinsam mit dem verband gegen das vom Bundestag beschlossene neue Wahlgesetz vor. Bis Ende Januar 2012 ist es noch möglich, bei der Aktion mitzumachen. Mehr Demokratie fordert ein faires Wahlrecht ohne Verzerrung durch Überhang-mandate. Der Verein kritisiert, dass es möglich ist, einer Partei bei einer Bundestagswahl zu schaden, indem man genau diese Partei wählt. Grund dafür ist das negative Stimmgewicht. Die dadurch verursachte Verzerrung des Wählerwillens wurde vom Verfassungsgericht 2008 verboten. Bis Juni 2011, drei volle Jahre, hatte die Politik Zeit, zu reagieren. Passiert ist erst mal nichts. Erst nach Ablauf der Frist wurde hektisch nachgebessert und im September 2011 ein Gesetz verabschiedet.

 

Das Ergebnis hält Mehr Demokratie für inakzeptabel. Denn das negative Stimmge-wicht ist im neuen Wahlgesetz erhalten geblieben. Auch die Überhangmandate sind geblieben. Eine Partei kann mehr Mandate für ihre Stimmen bekommen als andere. Im Extremfall könnte diese Verzerrung dazu führen, dass die Partei bzw. Koalition, die die Mehrheit der Stimmern errungen hat, im Bundestag nur eine Minderheit der Sitze erhält, so dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird. Aus diesem Grund ruft Mehr Demokratie für ein faires Wahlrecht ohne Überhangmandate.

-Weitere Informationen www.mehr-demokratie.de-

Presseteam 16.01.2012 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Januar 2012)

„Sag' zum Abschied leise *ruhegehaltsfähig*“

- Schwarz-Gelb beschließt Pensionsbonus für seine Spitzenbeamten -


Den Regierungsverlust vor Augen, schustert Schwarz-Gelb jetzt seinen Spitzenbeamten einen Pensionsbonus von bis zu 600 Euro pro Monat zu. DER STEUERZAHLER schildert Details dieser Posse. Früher war alles besser. Selbst die schwarz-gelben Regierungen. 1998 verabschiedete die damalige Koalition Pensionseinschnitte. Es gelte, „die Versorgungskosten zu begrenzen, um die Belastungen der öffentlichen Haushalte im Rahmen der Finanzierbarkeit zu halten“, hieß es im „Versorgungsreformgesetz 1998“. Umständlich formuliert, aber richtig. Das Gesetz kürzte u.a. die Pension für politische Spitzenbeamte. Ein einstweiliger Ruhestand sollte nicht mehr als „ruhegehaltsfähige Dienstzeit“ gelten und somit nicht mehr zu einer höheren Pension führen. 13 Jahre später sind Reformen noch drängender. Die jüngste, vom Bund deutscher Steuerzahler beauftragte Studie des „Pensionspapstes“ Professor Bernd Raffelhüschen beweist es. Doch was macht Schwarz-Gelb derzeit? Es kippt die eigene Pensionskürzung von 1998 zugunsten ihrer jetzigen 400 Spitzenbeamten. Staatssekretäre und Abteilungsleiter der Ministerien, aber auch Botschafter und die Chefs im Bundespresseamt brauchen nun die jederzeit mögliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand – z.B. infolge eines Regierungswechsels - weniger zu fürchten.

 

 

Ihnen winken nach einer Entlassung nicht nur drei Monatsgehälter und dann bis zu drei Jahren 71,75 Prozent vom Gehalt als „Auffanglösung“. Nein, dank des jüngsten Bundestagsbeschlusses steigt mit jedem Jahr im einstweiligen Ruhestand der spätere Pensionsanspruch um zusätzliche 1,8 Prozent der Dienstbezüge. Drei Jahre im einstweiligen Ruhestand führen nun zu einem späteren Pensionsplus von 5,4 Prozent; je nach früherem Dienstbezug bis zu 600 Euro pro Monat! Das ist skandalös. BdSt-Präsident Däke protestierte bereits im Vorfeld in einem Schreiben an die im zuständigen Bundestagsinnenausschuss verantwortlichen Innenpolitiker von CDU, CSU und FDP. Schwarz-Gelb hat jetzt zwar seinen Plan durchs Parlament gepeitscht. Doch der Versuch, diese Beamtenprivilegierung vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen (Schwarz-Gelb hatte die dafür nötigen drei Zeilen Gesetzesänderung im hinteren Teil eines eigentlich unverfänglich klingenden Fraktionsantrages zur Änderung eines Gesetzentwurfs zur Fachkräftegewinnung versteckt), ist gnadenlos gescheitert.

Presseteam 13.01.2012 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Januar 2012)


„Zigaretten für Familienangehörige“

- Auch Beschenkte kommen in den Genuss der steuerlichen Vorteile des Binnenmarktes-


Ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf ist auch dann gegeben, wenn eine Privatperson in einem EU-Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, nach Deutschland verbringt und an Familienangehörige verschenkt. Von der deutsche Tabaksteuer befreit sind in einem anderen EU-Mitgliedstaat versteuerte Zigaretten, die Privatpersonen in diesem Mitgliedstaat für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst nach Deutschland verbringen. Im Urteilsfall hatten Großeltern und der Vater einer Steuerzahlerin sowie die Steuerzahlerin selbst in einem EU-Mitgliedstaat jeweils eine Stange Zigaretten eingekauft. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland schenkten die Großeltern und der Vater ihre Zigaretten der Steuerzahlerin. Auf der Heimreise geriet diese in eine mobile Zollkontrolle; welche einen Großteil der Zigaretten mit der Begründung sicher stellte, dass die Zigaretten in dem EU-Mitgliedstaat nicht für den Eigenbedarf erworben wurden und folglich in Deutschland zu versteuern seien.

 

 

Der Bundesfinanzhof sah das anders. Er urteilte, dass auch derjenige seinen Eigenbedarf deckt, der Geschenke für nahe Familienangehörige einkauft. Das Steuerprivileg steht demnach nicht den Rauchern zu, die sich für den Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten mit billigen Zigaretten eindecken. In den Genuss der steuerlichen Vorteile des Binnenmarkts kommen auch beschenkte Angehörige (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 08. September 2011 Az.: VII R 59/10).

Presseteam 12.01.2012 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Januar 2012)


„Ausstellung 100 Jahre Dorfschule Ofden“

-  Geschichte und Geschichten-


Die Ausstellung “100 Jahre Dorfschule Ofden - Geschichte und Geschichten” in der evangelischen Kirche Ofden ist nach wie vor in der Kirche der evangelischen Gemeinde in Alsdorf-Ofden, Theodor-Seipp-Straße 44a zu sehen.

Nach der Jubiläumsausstellung im Städtischen Kinder- und Jugendtreff „Alte Dorfschule“ Ofden im letzten Jahr und einer weiteren in der Stadtbücherei Alsdorf, gibt es nun die Möglichkeit, diese Ausstellung noch einmal zu besuchen, und zwar bis Freitag, 13. Januar, in der evangelischen Kirche Alsdorf-Ofden. (apa)   

Presseteam 11.02.2012 (Quelle: Stadt Alsdorf)


„Öffnungszeiten beim Einwohnermeldeamt erweitert“

- Frühschalter im Rathaus-


Ab Montag, 2. Januar 2012, wird im Bereich des Meldewesens bei der Stadtverwaltung Alsdorf das Öffnungszeitangebot um den sogenannten “Frühschalter” erweitert. Hierbei wird den Kunden von montags bis freitags bereits ab 7.30 Uhr, vor Dienst- oder Schulbeginn, die Möglichkeit gegeben, die Angelegenheiten des Meldeamtes zu erledigen.

Dadurch entfallen ab sofort die Samstagsöffnungstermine des Meldeamtes, die seit Mai 2011 angeboten wurden. Ab Montag, 2. Januar, hat das Einwohnermeldeamt der Stadt Alsdorf wie folgt geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr,

Mittwoch von 7.30 Uhr bis 18 Uhr,

Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr. (apa)

 
Presseteam 10.01.2012 (Quelle: Stadt Alsdorf) 


„Ordnungskräfte schon so frustriert?“

- Zum Bericht "Ärger um unschöne Spuren" über die irischen Landfahrer

schreibt unser Stadtverordneter Josef Nevelz -


Wieder einmal wurde Alsdorf von irischen Landfahrern besucht (zuletzt in der Konrad-Zuse-Straße). Wieder einmal müssen Stadt, Verwaltung und Polizei es hinnehmen, dass den braven Steuer zahlenden und gebührengebeutelten Bürgern angeblich nicht einzubringende Kosten aufgedrängt werden.
 
In der Konrad-Zuse-Straße musste eine Firma zwei Tage Unrat, Scherben, Autoreifen und leere Gasflaschen entsorgen. Die Kosten trägt die IGA. Anmerkung: IGA = Stadt = Bürger.
 
 
Es ist schwer, einem Alsdorfer Bürger zu vermitteln, dass bei einem 15-Euro-Knöllchen die volle Wucht des Gesetzes zum Tragen kommt, während man angeblich bei Luxusschlitten und Luxuswohnwagen fahrenden Landfahrern keine Handhabe hat. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen oder sind die Ordnungskräfte schon so frustriert, dass sie lieber weggucken?

Presseteam 15.09.2011 (aus AN/AZ "Lokales" vom 26.08.2011)


„Schild versetzt“

- Initiative von Eltern und Freien Wählern führte zum Erfolg -


Nachdem über Jahre die Verkehrsberuhigung auf der Straßburger Straße hinter dem Abzweig „An der Burgmaar“ vor der Kindertagesstätte endete, verbuchte jetzt eine Elterninitiative, die sich für die Umsetzung des Verkehrsschildes einsetzte, einen beachtlichen Erfolg. Mit Unterstützung der Freien Wähler Alsdorf konnte jetzt Abhilfe geschaffen werden.

 

 - hier endete früher die verkehrsberuhigte Zone - 

 

- nunmehr endet die Verkehrsberuhigung hinter der KITA -

Auf Antrag der FWA-Fraktion wurde das Hinweisschild für die Verkehrsberuhigung durch die Stadt um etwa 200 m nach hinten versetzt, so dass jetzt die Kinder, die zu Fuß unterwegs sind, die KITA gefahrloser erreichen können. (red)

Presseteam 02.09.2011 (aus Super Mittwoch - Seite A vom 31.08.2011)

Die Freien Wähler sagen - auch im Namen der Kinder und Eltern - ein herzliches Danke schön den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Alsdorf, die den Antrag schnell geprüft und umgehend für Abhilfe gesorgt haben.


„Mitbestimmung der Bürger erleichtern“

- Gesetzentwurf beschlossen -


Bereits seit 1994 können die Bürger an Stelle des Rates über eine Angelegenheit ihrer Kommune selbst entscheiden. Dieser Antrag wird Bürgerbegehren genannt. Die eigentliche Abstimmung über die Angelegenheit ist der Bürgerentscheid. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen künftig einfacher werden. Die Landesregierung hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. Künftig soll der Kostendeckungsvorschlag ent-fallen. Daran waren viele Bürgerbegehren bisher gescheitert. Zwar wurde von den Initiatoren kein Fachwissen zur kommunalen Finanzwirtschaft erwartet, das Gesetz verlangte aber bislang Angaben darüber, welche Kosten mit der von den Bürgern ge-forderten Maßnahme verbunden sind und wie sie gedeckt werden können. Ebenso mussten aber auch Angaben zu voraussichtlichen Mindereinnahmen gemacht werden, wenn auf eine Maßnahme verzichtet werden soll.

 

 

 

Nun soll künftig eine Kostenschätzung von der Kommunalverwaltung vorgelegt werden, die bei der Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren ver-öffentlicht wird. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass nun auch Entscheidungen über Bauleitplanverfahren, also die Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs-plänen und Bebauungsplänen, per Bürgerbegehren gefällt werden können. Stimmen Bürger gleichzeitig über konkurrierende Bürgerentscheide ab, soll es künftig eine Stichfrage geben. Bisher galt zudem: Mindestens 20 Prozent der Bürger einer Stadt müssen am Wahltag ins Wahllokal kommen und die zur Abstimmung gestellte Frage mit Ja oder Nein beantworten. Demnächst könnte dieses Quorum nur noch in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern und in Kreisen mit bis zu 200.000 Ein-wohnern gelten. In Städten mit bis zu 100.000 und Kreisen mit bis zu 500.000 Ein-wohnern sollen bald 15 Prozent ausreichen, in noch größeren sogar nur noch zehn Prozent. Der Gesetzesentwurf wird in Kürze eingebracht. Dann muss er noch von den Parlamentariern beraten und beschlossen werden.


Presseteam 01.09.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011)


„Zwangskontoauszüge“

- Gebührenerstattung beantragen -


In Zeiten von Online-, Mobilebanking und Co. kann man es schon mal vergessen, innerhalb der vorgesehenen Frist die physischen Kontoauszüge am Kontoauszugs- drucker abzurufen. Dann dauert es meist nur wenige Tage, bis man die entsprechen-den Auszüge in einem dezenten Umschlag im Briefkasten hat und das Konto mit einer entsprechenden Gebühr belastet wurde. Viele Betroffene ärgern sich über diese Gebühr, da sie zum einen stillschweigend vom Konto gebucht wurde, ohne dass man nun noch irgendetwas tun kann, und zum anderen, weil sie eigentlich vermeidbar gewesen wäre. Das Landgericht Frankfurt urteilte in seiner Entscheidung (Az.. 2-25 O 260/10) nun, dass diese Zwangsgebühr nicht rechtens ist.

 

Das Urteil ist zwar nur gegen die Deutsche Bank ergangen, es hat aber auch Signalwirkung für andere Banken und Sparkassen, die solche Gebühren ebenfalls erheben. Mit dem verbraucherfreundlichen Urteil im Rücken können Verbraucher versuchen, die Gebühr zurückerlangen und ihre Bank oder Sparkasse zu deren Erstattung auffordern bzw. versuchen zu vermeiden, dass sie zukünftig erhoben wird.

Presseteam 17.08.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011)


„Ein Leck muss weg“

- Dichtheitsprüfung wird bürgerfreundlicher gestaltet-


Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen in Zukunft zeitgleich dann gemacht werden, wenn die Kommune eine Überprüfung für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht. So die Vorstellung von CDU, SPD und Grünen. Daneben sollen Form und Inhalt der Bescheinigung über die Durchführung einer Dichtheitsprüfung in einer landeseinheitlichen Musterbescheinigung festgelegt werden. Für die Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten als für die öffentliche Hand. Wichtig ist auch, dass die Grundstückseigentümer zukünftig frei aus den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren wählen dürfen. Das beeinflusst die Kosten, denn die einzelnen Prüfverfahren sind unterschiedlich teuer.

 

Daneben soll die Landesregierung Maßnahmen treffen, betroffene Grundstückseigentümer vor so genannten Kanalhaien zu schützen. Zudem sollen geeignete Förderprogramme - beispielsweise der NRW-Bank – für die privaten Grundstücksbesitzer aufgelegt werden. Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW vom 17. Juni 2011 hat das Ministerium einen Erlass zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht, dessen wichtigste Feststellung sicher darin liegt, dass Bagatellschäden an privaten Kanälen nicht repariert werden müssen. Dazu zählen z.B. feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung. Schwere Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren. Der Erlass stellt ausdrücklich fest, dass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit genügen. Der Erlass weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunen durch Satzung anordnen können, dass Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutz-gebieten spätestens bis Ende 2023 erfolgen können.

Die Festlegungen im Erlass begrüßt der Bund der Steuerzahler NRW. Inzwischen sind fast alle Haushalte in NRW an das öffentliche Kanalnetz oder eine Kleinkläran-lage angeschlossen. Ein großer Teil der Abwasserleitungen ist bereits seit Jahrzehnten, z.T. sogar seit mehr als 100 Jahren in Betrieb. Da sind Schäden nicht auszuschließen. Eine kostengünstige Dichtheitsprüfung ist sinnvoll und richtig.


Presseteam 16.08.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011)


„Aufwendungen für Leptop“

- Berücksichtigung für berufliche Aufwendungen-


 

Kann ein Steuerzahler nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass er einen Laptop auch beruflich nutzt, kann pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten bzw. beruflichen Nutzung des Laptops ausgegangen werden, was dementsprechend zur hälftigen steuerlichen Berücksichtigung der angefallenen Aufwendungen führt.

Will man von dieser hälftigen Aufteilung abweichen, so bedarf es zusätzlicher Nachweise über einen anderen Aufteilungsmaßstab. (Urteil des Finanzgerichts BDEN-Württemberg vom 05. Mai 2010 Aktenzeichen 12 K 18/07)
   

Presseteam 15.08.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011)


„Aufwendungen für Krankenbesuchsfahrten“

- Aussergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar-


 

Aufwendungen für Besuchsfahrten zu einem in einem Krankenhaus liegenden Familienmitglied können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Dabei dürfen die Besuche nicht lediglich einem privaten Bedürfnis entspringen, sondern müssen unmittelbar Heilung oder Linderung der Krankheit dienen. Die medizinische Indikation der Besuche muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. In einem Streitfall genügte der Vorinstanz (Finanzgericht Baden-Württemberg) ein von den klagenden Steuerzahlern vorgelegtes Attest des behandelnden Arztes im Krankenhaus nicht, weil es nach Ansicht des Gerichts nicht konkret genug war.  

 

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs hätte sich dem Finanzgericht aber eine weitere Aufklärung zur Konkretisierung aufdrängen müssen. Im Streitfall wäre sowohl eine weitere Stellungnahme des Arztes als auch dessen Vernehmung als Zeuge möglich gewesen. Da der Bundesfinanzhof in dem hier zu entscheidenden Fall eine mangelnde Sachaufklärung des Finanzgerichts sah, wurde das Verfahren an das Finanzgericht zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen. (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12.01.2011, Aktenzeichen: VI B 97/10)

Presseteam 14.08.2011 (Quelle: "Der Steuerzahler - Ausgabe Juli/August 2011) 



 

unten.html

Diese Webseiten wurden für die Bildschirmauflösung von 1024 x 768 optimiert | ©2007 Freie Wählergemeinschaft Alsdorf e. V.

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail